Abstandsflächen sind die Flächen vor den Gebäudeaußenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand, sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung und Belichtung durch Tageslicht und dem Schutz der Nachbarn. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe benötigen keine Abstandsflächen. Vorbauten (z.B. Erker ) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Länderregelungen zu Abstandsflächen getroffen. In Hamburg gilt in den meisten Fällen: 0,4 x H, wobei H die Außenwandhöhe darstellt. Die Abstandsfläche muss im Minimum 2,5 m betragen. Siehe hierzu § 6 (9) der Hamburgischen Bauordnung.