Außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen werden Fahrzeuge auf einem Stellplatz abgestellt. Stellplätze können nach Garagenverordnung eine Breite von 2,3 m, 2,4 m oder 2,5 m und eine Tiefe von 5 m haben.
Behindertenstellplätze haben eine Breite von 3,5 m.
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