Tiefgaragen sind Garagen , deren Fußböden im Mittel nicht weniger als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegen. Für die Planung einer Tiefgarage müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein.
Die Breite hängt davon ab, ob die Längsseiten durch Stützen, Wände oder andere Bauteile begrenzt sind. Besteht eine Begrenzung auf beiden Längsseiten, so muss der Stellplatz 2, 5 m breit sein. Trifft die Begrenzung nur auf einer Längsseite zu, dann reicht eine Breite von 2,4 m und wenn der Stellplatz an beiden Längsseiten offen ist, kann der Stellplatz auch nur 2,3 m breit sein. Stellplätze für Behinderte müssen mindestens 3,5 m breit sein.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 90 ° zur Fahrgasse muss die Fahrgasse 5,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 60 ° zur Fahrgasse muss die Fahrgasse 3,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 45 ° zur Fahrgasse muss die Fahrgasse 2,75 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei geringeren Stellplatzbreiten erhöht sich die Breite der Fahrgasse. Mehr Details dazu kann man z. B. in § 10 der Garagenverordnung in der Hamburgischen Bauordnung nachlesen.
Hier einige Möglichkeiten für die Aufteilung einer Tiefgarage

