Der Umbaute Raum eines Gebäudes ist das Volumen, welches von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird.
Umbauter Raum wird auch als Brutto-Rauminhalt (BRI) bezeichnet.
Nicht zum Brutto- Rauminhalt gehören die Rauminhalte von Bauteilen, soweit sie für den umbauten Raum von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen, Dachgauben, konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereiche sind, die allseitig in voller Höhe umschlossen sind (DIN 277-1).