Brandwände müssen feuerbeständig sein und dürfen im Brandfall ihre Standfestigkeit nicht verlieren. Sie sind dazu bestimmt, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeteilen zu verhindern.
Brandwände werden aber auch oftmals bei Treppenhäusern und Fluren zur Sicherung der Fluchtwege gefordert. Sie müssen bis unter die Dachhaut reichen und dürfen nicht von brennbaren Baustoffen z.B. Holzbalken überbrückt werden. Durchbrochen werden dürfen Brandwände nur durch Feuerschutztüren - oder -klappen. Je nach konstruktiver Ausführung und den im Ständerwerk verwendeten Materialien gelten diese als F30 (feuerhemmend) oder als F90 (feuerbeständig).