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Die Enteignung ist in den §§ 85ff. BauGB geregelt und befasst sich mit der Entziehung, Belastung oder Beschränkung von Rechten an einem Grundstück, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert und dieser Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
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Der Entwurf ist der erste schöpferische Akt eines Architekten oder des Bauherrn. Er kann eine ungefähre Idee sein oder auch schon eine ausgereifte Darstellung des zu schaffenden Bauwerks.
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Die
Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase des § 15 der
HOAI. In dieser Phase soll der
Architekt die endgültige Lösung der Planungsaufgabe erarbeiten. Der Bauherr entscheidet sich für einen
Entwurf. Dieser wird nun verfeinert und der
Architekt hält erste Rücksprachen mit den Behörden.
Der Epitaurus ist eine bemalte oder mit Ornamenten
besetzte Tonplatte, die in der griechischen und etruskischen Baukunst
zur Verkleidung der
Traufe diente, auch
Antefix genannt.
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Epoxidharz ist ein aus Polymeren bestehender Kunstharz von hoher Festigkeit und Beständigkeit. Er findet Verwendung in Lacken, Klebern und Gußharzen. Gußharze werden z.B für Untergrundvorbereitungen von Bodenbelägen benutzt. Bei der Verwendung sollte auf ausreichende Luftzufuhr geachtet werden. Unbedingt sollte der Hautkontakt vermieden werden.
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Das
Erbbaurecht ist nach § 1 ErbbauVO ein veräußerliches und vererbliches, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden)
Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es ist i.d.R. befristet. Für das
Erbbaurecht wird ein besonderes
Grundbuch (Erbbaugrundbuch) gebildet. Als Entgelt ist ein Erbbauzins zu entrichten.
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Erdarbeiten ist die Bezeichnung für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Die Erdarbeiten sind die Vorstufe zum Rohbau.
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Erdkollektoren sind im Erdreich verlegte Rohre, welche die im Erdreich gespeicherte Wärme aufnehmen und einer
Wärmepumpe zuführen. Diese Art der Energiegewinnung nennt man
Geothermie .
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Der Erhaltungsaufwand (Abschn.157, Abs.1 Einkommensteuerrichtlinie, EStR) besteht aus allen Aufwendungen, die dazu dienen, das Haus ordnungsgemäß entsprechend seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherzustellen.
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