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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++ Beispielartikel: 'Energie', 'Eigentümer', 'Einschränkung'

Der Erhaltungsaufwand (Abschn.157, Abs.1 Einkommensteuerrichtlinie, EStR) besteht aus allen Aufwendungen, die dazu dienen, das Haus ordnungsgemäß entsprechend seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherzustellen.

English: Maintenance Costs / Español: Costos de Mantenimiento / Português: Custos de Manutenção / Français: Coûts d'Entretien / Italiano: Costi di Manutenzione

Erhaltungskosten im Architekturkontext beziehen sich auf die laufenden Ausgaben, die erforderlich sind, um den baulichen und funktionalen Zustand eines Gebäudes über dessen Lebenszyklus hinweg zu bewahren. Sie umfassen sowohl die regelmäßige Wartung und Instandhaltung als auch Reparaturen und Sanierungen, die notwendig sind, um die Bausubstanz und die technischen Anlagen des Gebäudes funktionsfähig und sicher zu halten. Erhaltungskosten werden bei der Planung und Budgetierung von Bauprojekten berücksichtigt, da sie die langfristigen finanziellen Belastungen und die Wertbeständigkeit eines Gebäudes beeinflussen.

Ein Erker ist ein über die Außenwandfläche hinausragender Vorbau mit Fenstern. Sie werden anders als Balkone voll zur Geschoßfläche gezählt, da sie Innenräume erweitern. Ein Erker kann sich auch über mehrere Geschosse erstrecken.

Erlen sind Laubbäume. Ihr Kernholz ist rotbraun bis graurot mit gelegentlichen Markflecken. Erlenholz ist ein sehr weiches Holz und deswegen für den Hochbau ungeeignet.

English: Opening / Español: Apertura / Português: Abertura / Français: Ouverture / Italiano: Apertura

Eröffnung im architektonischen Kontext bezeichnet den feierlichen oder offiziellen Beginn der Nutzung eines neu errichteten oder renovierten Gebäudes oder Bauwerks. Dieser Begriff wird oft verwendet, wenn ein Bauprojekt nach seiner Fertigstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Eröffnung ist ein wichtiger Meilenstein in jedem Bauprojekt und markiert das Ende der Bauphase und den Beginn der Nutzung.

English: Erosion / Español: Erosión / Português: Erosão / Français: Érosion / Italiano: Erosione

Erosion ist ein Prozess, der durch natürliche Elemente wie Wasser, Wind und Temperaturänderungen zur Verschlechterung oder Zerstörung von Materialien und Strukturen führt. Im architektonischen Kontext bezieht sich Erosion auf die Abnutzung und den Abbau von Baustoffen und Bauwerken im Laufe der Zeit.

English: accessibility / Español: accesibilidad / Português: acessibilidade / Français: accessibilité / Italiano: accessibilità

Erreichbarkeit bezeichnet im architektonischen Kontext die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Gebäudes oder eines Raumes für alle Personen, unabhängig von ihren körperlichen Einschränkungen. Dabei spielt die Planung von barrierefreien Zugängen und Wegen eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass Gebäude von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen problemlos erreicht und genutzt werden können.

English: Site Development / Español: Desarrollo del sitio / Português: Desenvolvimento do site / Français: Aménagement du site / Italiano: Sviluppo del sito

Erschließung im architektonischen Kontext bezieht sich auf die Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück für die Bebauung vorzubereiten und den Zugang zu den notwendigen Versorgungs- und Verkehrsinfrastrukturen sicherzustellen. Dazu gehören der Anschluss an Strom-, Wasser- und Abwassernetze sowie die Anbindung an Verkehrswege wie Straßen und Wege.

Der Erschließungsbeitrag (§§ 127 ff. BauGB) wird von der Gemeinde beim Eigentümer zur Deckung der Kosten für die Erschließung eines Grundstücks bzw. eines Baugebietes erhoben, basierend auf einer entsprechenden Gemeindesatzung.

Durch einen Erweiterungsbau entsteht neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum. Ein Erweiterungsbau besteht meist aus baulichen Ergänzungen an einem vorhandenen Gebäude, z.B. durch Aufstockung oder Anbau. Dabei anfallende, nachträgliche Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.