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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Einrichtung', 'Eulerfälle', 'Entwurf'

Mit Einhausung werden meistens baulichen Vorrichtungen bezeichnet, die eine Lärmquelle umgeben, um vor allem Lärm zu verringern. Es werden hierfür z.B. bestimmte Bahnstrecken und Straßenteilstücke mit lärmdämmenden Konstruktionen umbaut.

Die Einrichtung bezieht sich auf die innere Gestaltung eines Gebäudes oder einer Räumlichkeit. Es umfasst die Auswahl von Möbeln, Farben, Beleuchtung, Textilien und anderen Designelementen, die dazu beitragen, ein bestimmtes Ambiente oder eine bestimmte Funktion zu schaffen. Einrichtungen können sowohl für Wohnräume als auch für geschäftliche oder öffentliche Bereiche entworfen werden.

Einscheibensicherheitsglas (ESG Glas ) ist der Oberbegriff für speziell gefertigte Gläser, die bei ca. 650 Grad in Öfen erhitzt und danach rasch mit kalter Luft abgekühlt werden. Durch das schnelle Abkühlen der Glasoberfläche und das langsamere Abkühlen im Inneren vom Glas entstehen unterschiedliche Spannungen. Im Kern entsteht eine Zug- und in der Oberfläche eine Druckspannung.

Das Einzelfundament ist eine Flach- oder Tiefgründung unter Stützen und dient dem Lastabtrag des Bauwerks.

Die Endenergie entspricht der Energiemenge, die der "Endkunde" extern bezieht und bezahlt. Die Endenergie muss ihrerseits teilweise unter erheblichen Verlusten aus Energierohstoffen gewonnen und zum Endkunden transportiert werden.

Die energetische Amortisation beschreibt die Zeitspanne, die eine Energiequelle (z.B. eine Solarzelle) benötigt, um die bei ihrer Herstellung verbrauchte Energiemenge durch Eigenproduktion wieder zurück zu liefern.

Energie-Mix bezeichnet die Verwendung unterschiedlicher Primärenergieformen, um die Energieversorgung zu gewährleisten.


Der Energiebedarf in Wohngebäuden wird durch energieverzehrende Leistungen in den drei Hauptbereichen Heizung, Warmwasser und Haushaltstrom verursacht und fällt hier zunächst als "Nutzenergiebedarf" an den Abgabestellen Heizkörper ("Heizwärmebedarf "), Zapfstelle ("Wärmebedarf Warmwasser") bzw. Steckdose ("Strombedarf") an.

- Energieeinsparverordnung (EnEV) :

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 01-02-2002 in Kraft getreten und ersetzt die Wärmeschutzverordnung vom 16-08-1994 sowie die Heizungsanlagen-Verordnung in der Fassung vom 04-05-1998.

EnEV ist die Abkürzung für Energieeinsparverordnung. Diese ist am 01-02-2002 in Kraft getreten und ersetzt die Wärmeschutzverordnung vom 16-08-1994 sowie die Heizungsanlagen-Verordnung in der Fassung vom 04-05-1998.