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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Eulerfälle', 'Einzelfundament', 'Entwurf'

Erdarbeiten ist die Bezeichnung für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Die Erdarbeiten sind die Vorstufe zum Rohbau.

Erdkollektoren sind im Erdreich verlegte Rohre, welche die im Erdreich gespeicherte Wärme aufnehmen und einer Wärmepumpe zuführen. Diese Art der Energiegewinnung nennt man Geothermie .

Erdreich: Bedeutung, Anwendungen und Empfehlungen

Das Erdreich ist ein wichtiges Element in der Architektur und im Bauwesen. Im Kontext der Architektur bezieht sich Erdreich auf den natürlichen Boden, der auf Baustellen vorhanden ist und in vielfältiger Weise genutzt werden kann. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Erdreich im Architekturkontext näher erläutern, Beispiele für seine Anwendungen geben, Empfehlungen für die nachhaltige Nutzung dieses Rohstoffs diskutieren und ähnliche Begriffe beleuchten.

Eine Erdsonde ist im Gegensatz zu Erdkollektoren ein vertikal verlegtes Rohr, welches die im Erdreich gespeicherte Wärme aufnimmt und einer Wärmepumpe zuführt.

Der Erhaltungsaufwand (Abschn.157, Abs.1 Einkommensteuerrichtlinie, EStR) besteht aus allen Aufwendungen, die dazu dienen, das Haus ordnungsgemäß entsprechend seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherzustellen.


Ein Erker ist ein über die Außenwandfläche hinausragender Vorbau mit Fenstern. Sie werden anders als Balkone voll zur Geschoßfläche gezählt, da sie Innenräume erweitern. Ein Erker kann sich auch über mehrere Geschosse erstrecken.


Erlen sind Laubbäume. Ihr Kernholz ist rotbraun bis graurot mit gelegentlichen Markflecken. Erlenholz ist ein sehr weiches Holz und deswegen für den Hochbau ungeeignet. Gerne wird es jedoch im Grund- und Wasserbau verwendet. Es eignet sich für Grundpfähle und Rostschwellen. Auch im Möbelbau ist die Erle beliebtes Material, da es sich gut beizen und färben lässt.

Der Erschließungsbeitrag (§§ 127 ff. BauGB) wird von der Gemeinde beim Eigentümer zur Deckung der Kosten für die Erschließung eines Grundstücks bzw. eines Baugebietes erhoben, basierend auf einer entsprechenden Gemeindesatzung.


Durch einen Erweiterungsbau entsteht neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum. Ein Erweiterungsbau besteht meist aus baulichen Ergänzungen an einem vorhandenen Gebäude, z.B. durch Aufstockung oder Anbau. Dabei anfallende, nachträgliche Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.


Zu den Erwerbskosten zählen alle beim Erwerb eines Grundstücks anfallenden Kosten, z.B. Maklerprovision, Gerichts und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen. Sie können bei Immobilien, die nicht zur Selbstnutzung vorgesehen sind, vor Bezug steuerlich abgesetzt werden.