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Erdarbeiten ist die Bezeichnung für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von
Boden und Fels. Die Erdarbeiten sind die Vorstufe zum Rohbau.
Erdkollektoren sind im Erdreich verlegte Rohre, welche die im
Erdreich gespeicherte
Wärme aufnehmen und einer
Wärmepumpe zuführen. Diese Art der Energiegewinnung nennt man
Geothermie .
Erdreich: Bedeutung, Anwendungen und Empfehlungen
Das Erdreich ist ein wichtiges Element in der Architektur und im Bauwesen. Im Kontext der Architektur bezieht sich Erdreich auf den natürlichen Boden, der auf Baustellen vorhanden ist und in vielfältiger Weise genutzt werden kann. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Erdreich im Architekturkontext näher erläutern, Beispiele für seine Anwendungen geben, Empfehlungen für die nachhaltige Nutzung dieses Rohstoffs diskutieren und ähnliche Begriffe beleuchten.
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Der Erhaltungsaufwand (Abschn.157, Abs.1 Einkommensteuerrichtlinie, EStR) besteht aus allen Aufwendungen, die dazu dienen, das Haus ordnungsgemäß entsprechend seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherzustellen.
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Ein
Erker ist ein über die Außenwandfläche hinausragender Vorbau mit
Fenstern. Sie werden anders als
Balkone voll zur Geschoßfläche gezählt, da sie Innenräume erweitern. Ein
Erker kann sich auch über mehrere
Geschosse erstrecken.
Erlen sind Laubbäume. Ihr
Kernholz ist rotbraun bis graurot mit gelegentlichen Markflecken. Erlenholz ist ein sehr weiches
Holz und deswegen für den
Hochbau ungeeignet. Gerne wird es jedoch im Grund- und Wasserbau verwendet. Es eignet sich für Grundpfähle und Rostschwellen. Auch im Möbelbau ist die Erle beliebtes Material, da es sich gut
beizen und färben lässt.
Durch einen
Erweiterungsbau entsteht neuer, bisher nicht vorhandener
Wohnraum. Ein
Erweiterungsbau besteht meist aus baulichen Ergänzungen an einem vorhandenen
Gebäude, z.B. durch Aufstockung oder Anbau. Dabei anfallende, nachträgliche
Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.
Zu den
Erwerbskosten zählen alle beim Erwerb eines
Grundstücks anfallenden Kosten, z.B. Maklerprovision,
Gerichts und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen. Sie können bei Immobilien, die nicht zur Selbstnutzung vorgesehen sind, vor Bezug steuerlich abgesetzt werden.