Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO). Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die zulässige Gesamt-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche. Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl mit dem Wert 0,8 bedeutet, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens 800 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF - Die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt) errichtet werden dürfen. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschossflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschosse durch andere Vorschriften geregelt wird.
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Häufige Tippfehler: Geschoßflächenzahl, Geschosslächenzahl

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