G

Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Geschossflächenzahl', 'Geschosshöhe', 'Giebel'

Die Grundbuchordnung (GBO) regelt u.a. die Einrichtung des Grundbuches und die Organisation der Grundbuchamt und enthält Verfahrensvorschriften in Bezug auf Grundbuchangelegenheiten. Grundakte , Grundbucheinsicht.

Die Grundfläche von einem Gebäude ist die Fläche mit der ein Gebäude den Boden berührt. Umgangssprachlich wird auch von "bebauter Fläche" gesprochen.

Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Maßgebend für die Berechnung ist die Größe des Grundstücks.


Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase des § 15 der HOAI. In dieser Phase soll der Architekt sich um die Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe kümmern. Die Größe und der grobe Zuschnitt des Gebäudes soll ermittelt werden.


Der Grundriss ist ein Bauplan, der den unteren Teil eines horizontalen Schnittes durch ein Bauobjekt darstellt. Er wird in der Regel 1 m über dem Fußboden gelegt, damit neben allen Wänden, Stützen und Tür öffnungen auch die Fenster öffnungen sichtbar werden. Neben dem Grundriss gehören weitere Zeichnungen wie Dachaufsicht, Ansicht und Schnitt zu den Bauplänen .

grundriss_bauplan_horizontalschnitt

Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteilter, fest definierter Teil des Landes. Die genaue Lage und Begrenzung, der aktuelle Eigentümer und die Lasten auf dem Grundstück werden im Grundbuch verzeichnet.

Der Grundstückspreis beschreibt den Kaufpreis, der für ein Grundstück erhoben wird. Die anfallenden Kosten lassen sich auf verschiedene Art und Weise ermitteln und sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Die Grundstücksteilung oder auch Parzellierung beschreibt die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Grundstücksteilungen müssen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst dann können sie ins Liegenschaftskataster aufgenommen werden.

GRZ ist die Abkürzung für --->Grundflächenzahl.