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Die
Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase des § 15 der
HOAI. In dieser Phase soll der
Architekt sich um die Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe kümmern. Die Größe und der grobe Zuschnitt des
Gebäudes soll ermittelt werden.
Der
Grundriss ist ein
Bauplan, der den unteren Teil eines horizontalen Schnittes durch ein Bauobjekt darstellt. Er wird in der Regel 1 m über dem Fußboden gelegt, damit neben allen Wänden, Stützen und
Tür öffnungen auch die
Fenster öffnungen sichtbar werden. Neben dem
Grundriss gehören weitere Zeichnungen wie Dachaufsicht,
Ansicht und Schnitt zu den
Bauplänen .
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Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteilter, fest definierter Teil des Landes. Die genaue Lage und Begrenzung, der aktuelle Eigentümer und die Lasten auf dem Grundstück werden im Grundbuch verzeichnet.
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Der Grundstückspreis beschreibt den Kaufpreis, der für ein Grundstück erhoben wird. Die anfallenden Kosten lassen sich auf verschiedene Art und Weise ermitteln und sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
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Die Grundstücksteilung oder auch Parzellierung beschreibt die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Grundstücksteilungen müssen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst dann können sie ins Liegenschaftskataster aufgenommen werden.
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Gussglas ist gegossenes Flachglas, das durch anschließendem Pressen oder Walzen die gewünschte Form erhält.
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Baustoffe und Fertigteile werden nach DIN-Normen in unterschiedliche Güteklassen eingeteilt. Das regelmässige Prüfen und die Kennzeichnung mit Gütesiegeln (RAL, Überwachungszeichen, Blauer Engel) ermöglicht den Verbrauchern eine Gewähr für bedarfsgerechte Qualität
Untergeordnete Gebäude sind laut des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingeschossige, oft freistehende Gebäude ohne Feuerstätten. Dazu zählen z.B. Carports , Gartenlauben...
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