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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++ Beispielartikel: 'Geschossflächenzahl', 'Geschosshöhe', 'Gebäude'

Die geschlossene Bauweise ist eine Bezeichnung aus dem Bauordnungsrecht. Die Gebäude werden ohne Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze errichtet. Es gibt keinen seitlichen Grenzabstand. Das Gegenteil wäre die offene Bauweise.

Ein Geschoss umfasst alle Räume, die eine gemeinsame Zugangsebene haben und horizontal miteinander verbunden sind. Höhenunterschiede innerhalb eines Geschosses sind möglich, solange die Räume weiterhin horizontal (also nicht über bspw. eine Treppe oder einen Aufzug) miteinander verbunden sind.

English: Floor Area / Español: Superficie construida / Português: Área de piso / Français: Surface de plancher / Italiano: Superficie del piano

Geschossfläche bezeichnet im Architektur-Kontext die Summe der Flächen aller Geschosse eines Gebäudes, die nach den äußeren Umfassungswänden gemessen wird. Sie dient als zentrale Größe bei der Planung, Bewertung und Genehmigung von Bauprojekten und wird insbesondere zur Berechnung der baurechtlichen Ausnutzung eines Grundstücks verwendet.

English: Floor Area Ratio / Español: Índice de superficie / Português: Coeficiente de aproveitamento / Français: Coefficient d'occupation des sols / Italiano: Indice di area di pavimento

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO).

English: Story height / Español: Altura de la planta / Português: Altura do pavimento / Français: Hauteur de l'étage / Italiano: Altezza del piano

Die Geschosshöhe wird senkrecht von der Oberkante des Fußbodens (siehe OKFF - Oberkante Fertigfußboden) eines Geschosses bis zur Oberkante des Fußbodens des darüber liegenden Geschosses gemessen.

Die Geschosszahl wird im Bebauungsplan angegeben und gibt die mögliche Zahl der Vollgeschosse vor. Die Angabe erfolgt in römischen Zahlen, I steht also für ein Geschoss, II für zwei Geschosse.

English: Sociability / Español: Sociabilidad / Português: Sociabilidade / Français: Convivialité / Italiano: Socialità

Geselligkeit im Kontext der Architektur bezieht sich auf die Gestaltung von Räumen und Umgebungen, die die Interaktion und das Zusammenkommen von Menschen fördern. Architektur und Design spielen eine entscheidende Rolle dabei, wie Menschen soziale Beziehungen pflegen und Gemeinschaften bilden. Durch die bewusste Planung von öffentlichen Plätzen, Gebäuden und sogar privaten Wohnräumen können Architekten und Planer Umgebungen schaffen, die zum Verweilen einladen und die soziale Interaktion erleichtern.

English: Legal Requirements / Español: Requisitos Legales / Português: Requisitos Legais / Français: Exigences Légales / Italiano: Requisiti Legali

Gesetzliche Anforderungen im Kontext der Architektur beziehen sich auf die verbindlichen Vorschriften und Bestimmungen, die bei der Planung, dem Bau, der Nutzung und dem Abriss von Gebäuden und Bauwerken eingehalten werden müssen. Diese Vorschriften werden durch nationale, regionale und lokale Gesetze und Verordnungen geregelt und sollen die Sicherheit, Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Bauprojekten gewährleisten.

English: Health Protection / Español: Protección de la Salud / Português: Proteção da Saúde / Français: Protection de la Santé / Italiano: Protezione della Salute

Gesundheitsschutz im Architekturkontext bezieht sich auf die Maßnahmen und Gestaltungsprinzipien, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gebäudenutzer und Bauarbeiter zu schützen. Dazu gehören bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen, die gesundheitliche Risiken minimieren und eine gesunde Umgebung gewährleisten. Der Gesundheitsschutz umfasst Faktoren wie Raumluftqualität, Belüftung, Tageslichtversorgung, ergonomische Gestaltung sowie die Auswahl unbedenklicher Baumaterialien, um die physische und psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern.

English: Warranty / Español: Garantía / Português: Garantia / Français: Garantie / Italiano: Garanzia

Architekt und Bauunternehmer haben zeitlich befristet für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erfüllung ihrer Leistungspflichten einzustehen (= Gewährleistung).