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Der Gebäudewärmebedarf ist der maximale Wärmebedarf eines Gebäudes bei der tiefsten anzunehmenden Außentemperatur.
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Die Gebrauchsabnhame ist die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die genehmigungspflichtigen Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften und der Baugenehmigung entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet.
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Eine Gebrauchtimmobilie ist im Gegensatz zur neu errichteten, vor dem Erstbezug stehenden Immobilie i.d.R. Objekt, das bereits bewohnt ist oder war.
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Ein Gefach ist die Fläche zwischen den tragenden Balken eines Fachwerk hauses. Diese Leerräume (Gefache) nehmen keine Lasten auf und werden mit Lehm-Reisigverbänden oder Ziegelsteinen ausgefüllt.

Fachwerk
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Gehrung ist eine Eckverbindung im Winkel von 90°, wobei die Naht meist in der Winkelhalbierenden liegt. Jedes einzelne Werkstück wird auf halbe Winkelgröße (= 45°) zugeschnitten. Je besser die
Gehrung, desto weniger deutlich ist die
Fuge zwischen den Teilen und desto besser ist die Stabilität und Verbindung zwischen den Werkstücken.
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Die Geländeoberfläche stellt die Bezugsebene z.B zur Gebäudehöhe, Wandhöhe oder zur Feststellung ob es sich um eine Gebäude geringer oder mittlerer Höhe handelt dar.
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Der gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB ) ist eine Gemeinschaftsarbeit von allen am Bauwesen Beteiligten. Durch die paritätische Besetzung aller Gremien wird sichergestellt, dass für alle tragbare, abgewogene Regelungen erreicht werden.
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Die
Genehmigungsplanung ist die vierte Leistungsphase des § 15 der
HOAI. In dieser Phase kümmert sich der
Architekt um alle erforderlichen Genehmigungen und baurechtlichen Bestimmungen, um den
Bauantrag einzureichen.
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Geneigtes Dach :
Ein
geneigtes Dach hat nach der
DIN "1055" im Gegensatz zum
Flachdach eine Dachneigung ab 7°. Die Konstruktion geneigter Dächer wird durch den
Grundriß, die
Dachform (z.B. Pult-, Sattel-, Mansard-, Shed- oder
Walmdach ), der Dachneigung und einer möglichen Dachraumnutzung (Dachausbau) bestimmt.