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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Baumassenzahl', 'BMZ', 'Bauwert'

Das Baugebiet ist das im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ausgewiesene Gebiet, das bebaut werden darf. In diesen Plänen wird unterschieden zwischen: Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete (BauNVO ).

Eine Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, wenn der Bauantrag (oder der Bauänderungs- oder Abbruchantrag) im Baugenehmigungsverfahren akzeptiert wird. Das ist der Fall, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt.

Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die nicht überbaut werden darf. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan als Blaue Linie dargestellt.

Eine Baugrube gehört zur Baustelle und ist eine ausgehobene Vertiefung für die Gründung eines Bauwerks und die Verlegung von Rohrleitungen.

Baukosten sind die bei einem Hausbau anfallenden Kosten. Diese betreffen das Grundstück, die Kosten (Löhne und Gehälter) für das Bauunternehmen, die beteiligten Gewerke und die genutzten Materialien. Auch die Nebenkosten sollten dabei nicht übersehen werden.


Bauland
ist die Bezeichnung für baureifen Boden, der im Flächennutzungsplan offiziell für eine Bebauung ausgewiesen ist. 

Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sein Grundstück zugunsten eines Anderen einer bestimmten Nutzungsbeschränkung (durch Tun, Dulden oder Unterlassen) unterworfen wird.

Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherren eines Bauvorhabens während der gesamten Bauzeit gegen Zerstörung, wie z.B. Frost, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Senkung des Erdreichs und Diebstahl ab.

Bauleitpläne sind planerische Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde und sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine