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Die Baufinanzierung umfasst alles, was den notwendigen Kredit vom Immobilienkredit unterscheidet. Da die Sicherheit für den Kredit der Bau selbst sein soll, der jedoch erst mit dem Kredit erstellt werden soll, wird der Kredit meist dem Baufortschritt entsprechend ausgezahlt. Für den noch nicht ausgezahlten Teil zahlt man Bereitstellungszinsen. Diese sind erforderlich, wenn der Kreditzins für das gesamte Darlehen verbindlich vereinbart wurde.
Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.1.1990 werden Bauflächen in folgende Untergruppen gegliedert:
Die Bauflucht, Baukante, Fluchtlinie oder auch Baulinie legt die Lage der Gebäudefassade zur Straßenseite hin fest. Die exakte Lage wird im Bebauungsplan über die amtliche Bauordnung bestimmt. Ziel dieser Bauordnung ist es zumeist eine durchgehende sichtbare Häuserflucht an den Strassen zu erhalten.
Das Baugebiet ist das im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ausgewiesene Gebiet, das bebaut werden darf. In diesen Plänen wird unterschieden zwischen: Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete (BauNVO ).
Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die nicht überbaut werden darf. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan als Blaue Linie dargestellt.
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