B

Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Baumassenzahl', 'BMZ', 'Bauwert'

Baluster sind kurze, dekorative, mit größerem Querschnitt, stark profilierte Säulen einer Balustrade , die oft am Fuß ausbauchend und zur Spitze hin verjüngt geformt sind. Ein aus Balustern gebildetes Geländer, dass sich an Treppen , Balkonen und Dächern befindet, kam vorwiegend in der Renaissance und Barock vor; vielfach auch im 19. Jahrhundert ( Historismus ).


Eine Balustrade ist eine spezielle, säulenverzierte Brüstung oder ein Geländer aus gedrungenen, stark profilierten Säulen aus Holz oder Stein.

Barock ist ein Kunststil, der in Europa nach 1580 den Manierismus ablöste und um 1725 mit dem Einsetzen des Rokoko sein Ende fand.

Barrierefreies Bauen ist die Bezeichnung für die Ausführung und Ausstattung von Gebäuden, Straßen, Plätzen, öffentlichen Verkehrsanlagen mit dem Anspruch, dass diese baulichen Anlagen für alle Menschen barrierefrei, also behindertengerecht nutzbar sein müssen.

Das Wort Basilika kommt aus dem Griechischen (stoá basílike) und bedeutet soviel wie Königshalle. In Rom wurden mit Basilika größere Markt-, Versammlungs- oder Gerichtshallen bezeichnet. Diese Hallen hatten meist mehrere Schiffe und an der hinteren Seite einen halbrunden Abschluss.

Die Basis (aus dem lateinischen für "Sockel") ist der unterste Teil einer Säule.

Der "Biologische Arbeitsplatztoleranzwert" (BAT-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch verursachte Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird” (§3 Abs.6 GefStoffV).

Ein Bauantrag muss gestellt werden, um eine Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau sowie Nutzungsänderungen / Umnutzungen zu bekommen. Ein Bauantrag darf nur von solchen Personen eingereicht werden, die eine Vorlageberechtigung haben.


Eine Bauaufnahme oder ein Bauaufmaß bezeichnet die Vermessung und zeichnerische Darstellung eines bestehenden Gebäudes. Dies ist immer nötig, wenn keine oder unzureichende Unterlagen für den Bau vorhanden sind, z.B bei Umbauten oder Sanierungen von älteren Gebäuden.

Die Bauaufsicht dient zur Kontrolle und Einhaltung von baurechtllichen, bautechnischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und zur Gefahrenabwehr.