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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++ Beispielartikel: 'Baumassenzahl', 'BMZ', 'Blockrandbebauung'

Baukosten sind die bei einem Hausbau anfallenden Kosten. Diese betreffen das Grundstück, die Kosten (Löhne und Gehälter) für das Bauunternehmen, die beteiligten Gewerke und die genutzten Materialien. Auch die Nebenkosten sollten dabei nicht übersehen werden.

English: Construction cost estimation / Español: Cálculo de costes de construcción / Português: Cálculo de custos de construção / Français: Estimation des coûts de construction / Italiano: Calcolo dei costi di costruzione

Baukostenkalkulation bezeichnet die systematische Ermittlung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Im Architekturkontext dient sie der wirtschaftlichen Planung, Budgetkontrolle und Finanzierungssicherheit. Sie umfasst die Berechnung von Material-, Arbeits- und Planungskosten sowie die Berücksichtigung von Nebenkosten wie Genehmigungen, Versicherungen und Bauzinsen.

Englisch: Construction loan / Español: Préstamo de construcción / Português: Crédito para construção / Français: Crédit de construction / Italiano: Prestito per costruzione

Im Architektur Kontext bezeichnet der Begriff Baukredit eine spezielle Finanzierungsform zur Realisierung von Bauprojekten, bei der ein Kreditinstitut dem Bauherrn Kapital zur Verfügung stellt, um Grundstückskauf, Baukosten, Planungskosten und Baunebenkosten zu decken. Der Baukredit ist typischerweise zweckgebunden und wird in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt (sogenannte "Abrufe").


Bauland
ist die Bezeichnung für baureifen Boden, der im Flächennutzungsplan offiziell für eine Bebauung ausgewiesen ist. 

English: Land development / Español: Urbanización / Português: Desenvolvimento urbano / Français: Aménagement foncier / Italiano: Sviluppo urbano

Baulanderschließung bezieht sich im Architekturkontext auf den Prozess der Vorbereitung eines Grundstücks für Bauzwecke. Dies umfasst typischerweise die Erschließung des Landes durch den Bau von Infrastrukturen wie Straßen, Wasserleitungen, Kanalisation und Stromversorgung, um das Grundstück für den Bau von Wohn- oder Gewerbegebäuden nutzbar zu machen.

Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sein Grundstück zugunsten eines Anderen einer bestimmten Nutzungsbeschränkung (durch Tun, Dulden oder Unterlassen) unterworfen wird.

Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherren eines Bauvorhabens während der gesamten Bauzeit gegen Zerstörung, wie z.B. Frost, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Senkung des Erdreichs und Diebstahl ab.

Bauleitpläne sind planerische Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde und sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine

Die Bauleitplanung ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke.

Eine bauliche Anlage ist eine aus Bauprodukten hergestellte und mit dem Erdboden verbundene Anlage. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch ihre eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.